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Grundstückswertangabe beim Kauf von Immobilien für Vermietung und Verpachtung

BFH Beschluss v. 21.01.2020 – IX R 26/19 BStBl 2020 II S. 278

Die Aufteilung des Kaufpreises für eine vermietete Immobilie auf Gebäude sowie Grund und Boden ist notwendig für Zwecke der Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA). Hier kann im Kaufvertrag eine – am besten begründetet – Regelung erfolgen, von der dann das Finanzamt nicht ohne weiteres Abweichen kann.